Crowdfunding Steuern

Hier findest Du hilfreiches Steuerwissen zur Kategorie Crowdfunding. Erfahre, was es mit dem Nachrangdarlehen auf sich hat, welche Art der Versteuerung zur Anwendung kommt und welche Steuerfreigrenzen es gibt.

Steuern Crowdfunding Österreich

Durch Crowdinvesting bzw. Crowdfunding können Privatanleger in Österreich in Immoblienprojekte oder Start-ups investieren. Diese Investitionen werden bei Privatanlegern in der Regel in Form eines Nachrangdarlehens abgewickelt. Bei Geldanlagen durch Nachrangdarlehen, die öffentlich angeboten werden, handelt es sich um prospektpflichtige Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes 2019. Anleger sollten hier eine genaue Chanen-Risiken Analyse durchführen.

Crowdfunding Anbieter im Überblick
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Nachrangdarlehen

Für Nachrangdarlehen ist in Österreich der persönliche progressive Einkommensteuertarif anzuwenden (§27 EStG). Die daraus erhaltenen Zinsen zählen zur Kategorie „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, der besondere Steuersatz von 27,5% kommt hier allerdings nicht zur Anwendung (§27a (2) Abs. 1 EStG).

Nachrangdarlehen fungieren für Unternehmen als Eigenkapitalersatz bei der die Rückzahlung vertraglich geregelt ist. Die Definition zum Nachrangdarlehen seitens der Finanzmarktaufsicht ist wie folgt: „Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei welchem der Geldgeber akzeptiert, dass er im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt. Der Geldgeber akzeptiert, dass er im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“).“

„Es besteht dabei ein besonders hohes Risiko, dass für die Nachranggläubiger dann kein Geld mehr zur Verfügung steht. Nachrangdarlehen versprechen daher häufig höhere Zinsen als klassische Darlehen, da auch ein höheres Risiko besteht, kein Geld mehr zu erhalten.“

Ein klassisches Nachrangdarlehen ist im Prinzip ein vergebener Kredit. Neben dem klassischen Nachrangdarlehen gibt es noch zwei weitere Zusätze, partiarisch und qualifiziert.

Qualifiziertes Nachrangdarlehen

Beim qualifizierten Nachrangdarlehen kann die Rückzahlung verschoben werden, sofern die eine mögliche Insolvenz des Unternehmens verhindern kann. Schafft es das Unternehmen, die Insolvenz zu verhindern und wieder finanziell stabil zu werden, müssen sie die Zahlungen an die Nachrangdarlehensgeber stattfinden. Bei einer Insolvenz werden Nachrangdarlehen nachrangig behandelt.

Partiarisches Nachrangdarlehen

Das partiarische Nachrangdarlehen wird häufig im Bereich des Crowdinvestings im Start-up Bereich eingesetzt. Der Zusatz partiarisch bedeutet, dass man neben der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sowie der anfallenden Zinsen auch von Gewinnbeteiligungen oder Exits profitiert. Ein partiarisches Nachrangdarlehen beteiligt Anleger am Erfolg von Start-ups, die aus ihrer Idee ein Unternehmen aufbauen konnten.

Steuerfreibetrag bei Crowdfunding

Einkünfte aus Crowdfunding-Darlehen unterliegen der Einkommenssteuer gem. § 27 Abs. 1 EStG iVm § 27 Abs 2 Z 2 leg cit, wobei der jährliche Veranlagungsfreibetrag von 730€ zur Anwendung kommt. Sofern die erhaltenen Zinsen diesen Freibetrag übersteigen, müssen sie zum Zeitpunkt des Zuflusses, selbstständig in die Steuererklärung aufgenommen werden und nicht erst dann, wenn das Geld das Verrechnungskonto des jeweiligen Anbieters verlässt.