Key Take Aways
Krypto Steuer Österreich
- Neu: Kryptobroker in Österreich werden mit 01.01.2024 „steuereinfach“
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die seit dem 01.03.2021 angeschafft wurden, unterliegen der KESt i.d.H.v. 27,5%.
- Verluste mit Kryptowährungen können mit KESt-Guthaben aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden (Verlustausgleich).
- Der Tausch zwischen Kryptowährungen stellt keine steuerpflichtige Handlung mehr dar.
- Erträge aus Staking, Lending, Airdrops und Bounties unterliegen in der Regel der 27,5%-igen KESt. Ausnahmen, wenn ein gewerbliches Handeln vorliegt.
- Seit 2024 ist Bitpanda, Coinfinity und 21bitcoin steuereinfach in Österreich!